Tel.: 030 843 15 527
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Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sofern keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

ALG II- und Sozialhilfeempfänger sowie andere Personen mit geringem Einkommen haben in einigen Fällen einen Anspruch auf Beratungshilfe und auf Prozesskostenhilfe, soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so werden die Rechtsanwaltskosten vom Versicherer laut Versicherungsvertrag in der Regel in voller Höhe übernommen. Die Korrespondenz mit Ihrem Rechtschutzversicherer kann ich für Sie übernehmen.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls trägt der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners bzw. der Unfallverursacher die Rechtsanwaltskosten.

In Strafverfahren besteht in einigen Fällen die Möglichkeit der Beiordnung des Pflichtverteidigers, die Kosten der Verteidigung werden dann von der Staatskasse übernommen.

Im Falle des Obsiegens im Zivilprozess werden Rechtsanwaltskosten von der unterlegenen Prozesspartei getragen.

Über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in Ihrem konkreten Fall kann ich Sie nur nach der individuellen Beratung informieren.